HRA 201025: MEYRO Inh. Udo Meyer e.Kfm, Stadtland, Molkereistr. 1, 26935 Stadland. Die Firma ist erloschen.
MEYRO Inh. Udo Meyer e.Kfm, Stadtland (Molkereistr. 3, 26935 Stadland). Einzelkaufmann. Inhaber: Meyer, Udo, Stadland, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der MEYRO Udo Meyer GmbH mit Sitz in Stadtland (Amtsgericht Oldenburg HRB 100499) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2007 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.