HRB 8705: MFC GmbH, Nidda, Leichthammerstraße 70, 63667 Nidda. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Storchsborn 1, 63546 Hammersbach.
HRB 8705: MFC GmbH, Nidda, Leichthammerstraße 70, 63667 Nidda. Nicht mehr Geschäftsführerin: Coskun, Ceylan, Mühlheim, * ‒.‒.‒‒; Zimmer-Kramm, Ivonne, Ranstadt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführerin: Fella-Coskun, Ute Gerda, Hanau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 8705: MFC GmbH, Nidda, Leichthammerstraße 70, 63667 Nidda. Bestellt als Geschäftsführerin: Coskun, Ceylan, Mühlheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführerin: Zimmer-Kramm, Ivonne, Ranstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 8705: MFC GmbH, Nidda, Leichthammerstraße 70, 63667 Nidda. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2017 mit Änderung vom 05.12.2017. Geschäftsanschrift: Leichthammerstraße 70, 63667 Nidda. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der MFC GmbH & Co. KG mit Sitz in Nidda, die die Entwicklung und Produktion von Reinigungsutensilien für Kartenleser, Geldscheinleser und Elektronik zum Gegenstand hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführerin: Zimmer-Kramm, Ivonne, Ranstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.