HRB 111187: MFP Agrar GmbH, Sülzetal, Über der Dingelstelle 8, 39171 Sülzetal OT Langenweddingen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der MFP Landwirtschaftliche Produktions GmbH mit dem Sitz in Sülzetal OT Landenweddingen (Amtsgericht Stendal HRB 20647) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 06.04.2021 wirksam geworden.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 111187: MFP Agrar GmbH, Sülzetal, Über der Dingelstelle 8, 39171 Sülzetal OT Langenweddingen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte und von Halm- und Blattfrüchten sowie den Betrieb eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens.
HRB 111187:MFP Agrar GmbH, Blumenberg, Über der Dingelstelle 8, 39171 Sülzetal OT Langenweddingen.Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Sitz, Gegenstand und Vertretungsregelung sowie Stammkapital. Neuer Sitz: Sülzetal. Geschäftsanschrift: Über der Dingelstelle 8, 39171 Sülzetal OT Langenweddingen. Neuer Gegenstand: Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte und von Halm- und Blattfrüchten.
MFP Agrar GmbH, Blumenberg, (Dorfstraße 1, 39164 Blumenberg).Die ATB Agrartechnik Börde GmbH mit dem Sitz in Blumenberg (Amtsgericht Stendal HRB 113751) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ferkelproduktion Ampfurth GmbH, Ampfurt (Dorfstraße 1, 39164 Blumenberg). Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2008 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Sitz, Gegenstand. Neue Firma: MFP Agrar GmbH. Neuer Sitz: Blumenberg. Neuer Gegenstand: Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, insbesondere von Halm- und Blattfürchten und Schlachtvieh (Bullenmast). Bestellt: Geschäftsführer: Kehl, Matthias, Stuhr-Varrel, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Werring, Ulrich, Vechta, * ‒.‒.‒‒.