Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 30/24) vom
30.04.2024 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
08.05.2024
Frohs
b)
Fall 7 |
6 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 30/24) vom
14.03.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind. |
a)
18.03.2024
Kurz
b)
Fall 6 |
HRA 21744: MG-Design GmbH & Co. KG, Nastätten, Industriestraße 22, 56355 Nastätten. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Drixelius, Wolfgang, Finnentrop, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Zhang, Chan, Pohl, * ‒.‒.‒‒.
HRA 21744: MG-Design GmbH & Co. KG, Nastätten, Johannesweg 8, 56355 Nastätten. Geschäftsanschrift: Industriestraße 22, 56355 Nastätten. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Zhang, Chan, Pohl, * ‒.‒.‒‒.
HRA 21744: MG-Design GmbH & Co. KG, Nastätten, Johannesweg 8, 56355 Nastätten. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2016 Teile des Vermögens des von Herrn Marco Groß, geb. ‒.‒.‒‒ als Inhaber unter der Firma MG-Design e.K. mit Niederlassung betriebenen Unternehmens in Nastätten (Amtsgericht Koblenz, HRA 21720) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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