HRB 70762: MGI Marienburger Grundbesitz-Invest-GmbH, Köln, Bayenthalgürtel 34, 50968 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Parkstraße 20, 50968 Köln.
HRB 70762: MGI Marienburger Grundbesitz-Invest-GmbH, Köln, Bayenthalgürtel 34, 50968 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2017 mit der AK Projektentwicklung GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 63445) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 70762: MGI Marienburger Grundbesitz-Invest-GmbH, Köln, Bayenthalgürtel 34, 50968 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der AK Projektentwicklung GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 63445) beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
HRB 51551: FACILITY Rhein-Erft GmbH, Köln, Bayenthalgürtel 34, 50968 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Alfred-Nobel-Straße 57-61, 50169 Kerpen. Der mit der MGI Marienburger Grundbesitz-Invest GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 70762) am 16.12.2011 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 12.02.2016 zum 31.12.2015 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 51551: FACILITY Rhein-Erft GmbH, Köln, Alfred-Nobel-Straße 57-61, 50169 Kerpen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages unter der Überschrift "Gesellschafterversammlung" auf Seite 10 im letzten Absatz sowie unter der Überschrift "Jahresabschluss, Gewinnverteilung" auf Seite 10a beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kleinjohann, Dieter, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wilkening, Frank Alfred, Kerpen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Wollseifer, Hans-Peter, Hürth, * ‒.‒.‒‒; Wollseifer, Wilfried, Bergheim, * ‒.‒.‒‒.
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