Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
a)
Firma geändert; nun:
MGV Merkel GmbH Verpachtung
c)
Gegenstand geändert; nun:
die Verpachtung eigenen Grundbesitzes |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 (Firma) und
§ 2 Ziff. 1 (Gegenstand des Untenehmens) beschlossen. |
a)
03.11.2023
Rinke |
HRB 530157: MGV - Merkel-Getränkevertriebs-GmbH, Forbach, Eckstr. 3, 76596 Forbach. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Merkel, Georg, Forbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Merkel, Manfred, Kaufmann, Forbach.
MGV - Merkel-Getränkevertriebs-GmbH, Forbach, Eckstr. 3, 76596 Forbach.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.12.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MGG-Merkel-Getränkemarkt-Gesellschaft mbH", Forbach (Amtsgericht Mannheim HRB 530150) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MGV - Merkel-Getränkevertriebs-GmbH, Forbach, Eckstr. 3, 76596 Forbach.Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "MGG-Merkel-Getränkemarkt-Gesellschaft mbH", Forbach (Amtsgericht Mannheim HRB 530150) auf 50.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR. Einzelprokura: Merkel, Ulrike, geb. Kaspar, Forbach, * ‒.‒.‒‒.
MGV - Merkel-Getränkevertriebs-GmbH, Forbach, Eckstr. 3, 76596 Forbach.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.07.2009 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Georg und Manfred Merkel OHG", Forbach (Amtsgericht Mannheim HRA 702451) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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