HRB 9548: Neue Welle "Antenne Aschaffenburg" Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter GmbH, Aschaffenburg, Am Funkhaus 1, 63743 Aschaffenburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Steigerwald, Lothar, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Eibeck, Markus, Karlstein, * ‒.‒.‒‒.
MGW Mediengesellschaft für Wirtschaftsdaten mbH, Schweinfurt (Am Funkhaus 1, 63743 Aschaffenburg). Sitz verlegt nach Aschaffenburg (nun Amtsgericht Aschaffenburg HRB 9548). Neuer Sitz: Aschaffenburg.
Neue Welle "Antenne Aschaffenburg" Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter GmbH, Aschaffenburg (Am Funkhaus 1, 63743 Aschaffenburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.1988, zuletzt geändert am 29.08.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher 'MGW Mediengesellschaft für Wirtschaftsdaten mbH', und Sitz, bisher Schweinfurt, Amtsgericht Schweinfurt HRB 1714 ) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: die Sammlung und Auswertung von Wirtschaftsdaten von Mediengesellschaften am Firmensitz. Das Unternehmen beteiligt sich an der Firma Freie Welle Schweinfurt Rundfunk-Programmanbieter-Gesellschaft mbH. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Finn, Roland, Berg. Bestellt: Geschäftsführer: Steigerwald, Lothar, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
MGW Mediengesellschaft für Wirtschaftsdaten mbH, Schweinfurt (Am Funkhaus 1, 63743 Aschaffenburg). Die Neue Welle "Antenne Aschaffenburg" Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter GmbH mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 2900) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.8.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MGW Mediengesellschaft für Wirtschaftsdaten mbH, Schweinfurt (Am Funkhaus 1, 63743 Aschaffenburg). Die Gesellschafterversammlung vom 29.8.2005 hat die Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um 24,11 EUR auf 26.100 EUR, sowie zum Zwecke der Verschmelzung mit der Firma Neue Welle "Antenne Aschaffenburg" Hörfunk- und FernsehprogrammanbieterGmbH mit Sitz in Aschaffenburg eine weitere Erhöhung um 3.900 EUR auf 30.000 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.