MHG Maschinenbau- und Handelsgesellschaft Geörg mbH, Saarbrücken (Auf der Trift 2, 66127 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Saarbrücken HRA 10462) umgewandelt.
MHG Maschinenbau- und Handelsgesellschaft Geörg mbH, Saarbrücken (Auf der Trift 2, 66127 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.06.2008 im Wege des Formwechsels in die MHG Maschinenbau GmbH & Co.KG mit Sitz in Saarbrücken umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MHG Maschinenbau- und Handelsgesellschaft Geörg mbH, Friedrichsthal (Auf der Trift 2, 66127 Saarbrücken). Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und 18 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Sitzverlegung nach Saarbrücken beschlossen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.