HRB 6134: MHI Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH, Hanau, Lise-Meitner-Str. 35, 63457 Hanau. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Breuna Beton GmbH am 24.10.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6134: MHI Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH, Hanau, Lise-Meitner-Str. 35, 63457 Hanau. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Breuna Beton GmbH mit Sitz in Breuna (Amtsgericht Kassel HRB 12153) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6134: MHI Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH, Hanau, Lise-Meitner-Str. 35, 63457 Hanau. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die MHI Naturstein GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 95741) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6134: MHI Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH, Hanau, Lise-Meitner-Str. 35, 63457 Hanau. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2016 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 1.116.500,00 EUR zur Durchführung der Übertragung von Vermögensteilen im Wege der Abspaltung auf die MHI Naturstein GmbH (Amtsgericht Hanau HRB 95741) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § beschlossen. Neues Stammkapital: 162.500,00 EUR.
HRB 6134: MHI Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH, Hanau, Lise-Meitner-Str. 35, 63457 Hanau. Nicht mehr Geschäftsführer: Möller, Thomas, Hüttenberg, * ‒.‒.‒‒.
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