HRA 20274: Rheinische Leichtmineral GmbH & Co KG, Neuwied, Sohler Weg 34, 56564 Neuwied. Firma geändert, nun neue Firma: MHK Immobilien 4 GmbH & Co. KG.
HRA 20274: Rheinische Leichtmineral GmbH & Co KG, Neuwied, Sohler Weg 34, 56564 Neuwied. Nach Umfirmierung weiterhin persönlich haftende Gesellschafterin: Hassel-Kirsche Immobilienverwaltung GmbH, Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRB 20402), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Rheinische Leichtmineral GmbH & Co KG, Kruft (Sohler Weg 34, 56564 Neuwied). Neuwied. Der Sitz ist nach Neuwied (jetzt Amtsgericht Montabaur HRA 20274) verlegt.
Rheinische Leichtmineral GmbH & Co KG, Neuwied (Sohler Weg 34, 56564 Neuwied). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Rheinische Leichtmineral Verwaltungs GmbH, Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRB 20402), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Kruft (bisher Amtsgericht Koblenz HRA 20199 ) nach Neuwied verlegt.
Rheinische Leichtmineral GmbH & Co KG, Kruft (Sohler Weg 34, 56564 Neuwied, die Produktion und der Vertrieb von mineralischen Baustoffen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Rheinische Leichtmineral Verwaltungs GmbH, Neuwied (AG Montabaur HRB 20402), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Tubag Bimsbaustoff GmbH mit Sitz in Kruft (AG Koblenz HRB 15255) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2006.. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.