MHO Beteiligungs-GmbH, Bremen, Helene-Noltenius-Weg 21, 28357 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hornung Verwaltungs- GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 23937 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Hornung Beteiligungs-GmbH, Bremen, Helene-Noltenius-Weg 21, 28357 Bremen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 wurde das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Hornung GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 22744 HB) um 1.000 Euro auf 26.000 Euro erhöht und entsprechend § 3 des Gesellschaftsvertrags geändert. Geändert wurde ferner die Firma und entsprechend § 2 des Gesellschaftsvertrags. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hornung GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 22744 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Die Firma ist geändert in: MHO Beteiligungs-GmbH. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Hornung Beteiligungs-GmbH, Bremen, Helene-Noltenius-Weg 21, 28357 Bremen. Geschäftsanschrift: Helene-Noltenius-Weg 21, 28357 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hornung, Karl. Geschäftsführer: Hornung, Michael, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..
Hornung Beteiligungs-GmbH, Bremen(Fohlenweide 5, 28355 Bremen). Nicht mehr Geschäftsführer: Schickhaus, Heinz Dieter; Geschäftsführer: Hornung, Karl, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.