HRB 24130: MIB Fünfte Investitionsgesellschaft mbH, Leipzig, Weißenfelser Str. 65G, 04229 Leipzig. Die Verschmelzung wurde am 14.01.2016 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 24130: MIB Fünfte Investitionsgesellschaft mbH, Leipzig, Weißenfelser Str. 65G, 04229 Leipzig. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CMC Technologie-Park Böblingen Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 100463) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 24130: MIB Fünfte Investitionsgesellschaft mbH, Leipzig, Weißenfelser Str. 65G, 04229 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schultze, Bertram, Leipzig, * ‒.‒.‒‒; von Gottberg, Albrecht, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
MIB Fünfte Investitionsgesellschaft mbH, Leipzig, Weißenfelser Str. 65G, 04229 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: McCarthy, Donal, Cashelisky/Irland, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
MIB Fünfte Investitionsgesellschaft mbH, Leipzig, Weißenfelser Str. 65G, 04229 Leipzig. Die AdH Projekt Immendingen GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig; HRB 24233 ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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