HRB 165096: MIC Müller GmbH, Hamburg, Friedensallee 271, 22763 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kieler Straße 577 b, 22525 Hamburg.
HRB 165096: MIC Müller GmbH, Hamburg, Friedensallee 271, 22763 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2020. Geschäftsanschrift: Friedensallee 271, 22763 Hamburg. Gegenstand: Die Erbringung von Management-Dienstleistungen für andere Gesellschaften, insbesondere Grundstücksgesellschaften, und Projektentwicklungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Müller, Jörg Willi, Seevetal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Göttsch, Britta, Elmshorn, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der MIC Müller Immobilienentwicklung & Consulting GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 88415) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.09.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register der übertragenden MIC Müller Immobilienentwicklung & Consulting GmbH am 16.10.2020 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.