HRA 21974: MICHAEL HÖCHSMANN KG, Düsseldorf, Königsallee 61, 40215 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Partnerschaft Höchsmann & Partner Managementberater am 19.09.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 21974: MICHAEL HÖCHSMANN KG, Düsseldorf, Königsallee 61, 40215 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2016 mit der Partnerschaft Höchsmann & Partner Managementberater mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Essen, PR 3380) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 21974:MICHAEL HÖCHSMANN KG, Düsseldorf, Berliner Allee 55, 40212 Düsseldorf.Änderung zur Geschäftsanschrift: Königsallee 61, 40215 Düsseldorf.
MICHAEL HÖCHSMANN KG, Düsseldorf, Berliner Allee 55, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.04.2012 mit der BMH Consulting GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 35520) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Höchsmann Consultants KG, Düsseldorf, Berliner Allee 55, 40212 Düsseldorf. (Die Unternehmensberatung). Nach Firmenänderung jetzt: MICHAEL HÖCHSMANN KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Höchsmann, Michael, Mettmann, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Höchsmann, Bettina, Mettmann, * ‒.‒.‒‒.
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