Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

MICOM Warenhandels- und Dienstleistungs Gesellschaft mbH, Passau (HRB 4781) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Mühltalstr. 10
94032 Passau
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 4781
Amtsgericht: Passau
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die MICOM Warenhandels- und Dienstleistungs Gesellschaft mbH aus Passau war im Handelsregister Passau unter der Nummer HRB 4781 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die MICOM Warenhandels- und Dienstleistungs Gesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Die MICOM Warenhandels- und Dienstleistungs Gesellschaft mbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.09.2021)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 2

Calendar 04.09.2021
Löschung von Amts wegen

HRB 4781: MICOM Warenhandels- und Dienstleistungs Gesellschaft mbH, Passau, Mühltalstraße 10, 94032 Passau. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.

Calendar 29.07.2021
Löschungsankündigung

HRB 4781: MICOM Warenhandels- und Dienstleistungs Gesellschaft mbH, Passau, Mühltalstraße 10, 94032 Passau. In der Handelsregistersache MICOM Warenhandels- und Dienstleistungs Gesellschaft mbH, Sitz: Passau ergeht folgender Beschluss: I. Der Widerspruch der formaligen Geschäftsführerin Irene Nitsch, vom 22.05.2017 gegen die Löschungsankündigung vom 27.04.2017 wird zurückgewiesen. II.Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt die Gesellschaft.III.Der Geschäftswert wird auf 1.000,- Euro festgesetzt.Gründe:I.Das Registergericht hat aufgrund eines Auskunftsersuchens des Bundesamt für Justiz vom 09.02.2017, wonach die Gesellschaft bereits seit 1990 nicht mehr tätig sei, ein Löschungsverfahren gemäß § 394 FamFG eingeleitet. Die Löschungsankündigung vom 27.04.2017 wurde der vormaligen Geschäftsführerin Irene Nitsch am 28.04.2017 zugestellt (Blatt 58 HB). Dagegen hat sich die vormalige Geschäftsführerin mit Schreiben vom 22.05.2017, eingegangen bei Gericht am gleichen Tag, gewendet und ausgeführt, dass dieses Schreiben als Widerspruch zu werten sei. Auf ausdrücklichen Antrag der vormaligen Geschäftsführerin hat das Registergericht die Frist zur Begründung des Widerspruchs oder zu dessen Rücknahme wiederholt verlängert (Blatt 59/64 HB). Zuletzt wurde die Frist auf Antrag der jeweiligen Betreuer der vormaligen Geschäftsführerin nochmals verlängert (Blatt 67 HB und 71 HB). Die Geschäftsführerin ist am 18.12.2020 verstorben. Seither ist die Gesellschaft führungslos. II. Die Voraussetzungen für eine Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG liegen vor. Das Bundesamt für Justiz hat mit Schreiben vom 09.02.2017 mitgeteilt, dass die Gesellschaft bereits seit 1990 nach einem Brand nicht mehr tätig sei. Nach Auskunft des Gewerbeamts ist die Gesellschaft zum 31.03.1990 wegen vollständiger Betriebsaufgabe abgemeldet worden (Blatt 48 HB). Die IHK Niederbayern und das Finanzamt Passau haben der Löschung zugestimmt (Blatt 49/50 HB). Die Gesellschaft verfügt über kein Grundvermögen mehr (vergleiche die Auskunft des Grundbuchamts Passau Blatt 46 HB). Aus den Ausführungen der vormaligen Geschäftsführerin ergeben sich keine Umstände, die gegen eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit sprechen würden. Diese hat in ihrem Schreiben vom 24.04.2017 (Blatt 57 HB) ausgeführt, dass die Gesellschaft keine Geschäftsräume mehr besitze und keinerlei geschäftliche Tätigkeit mehr seit der Gewerbeabmeldung ausübe. Seit mehr als 10 Jahren besitze die Gesellschaft keinerlei Vermögen mehr. In ihrem Widerspruchsschreiben vom 22.05.2017 (Blatt 59 HB), hat die vormalige Geschäftsführerin nur angegeben, dass noch zu klären wäre, ob sich in zwei Fällen noch Fordcerungen zugunsten der Gesellschaft ergeben könnten. Dieses Bestehen von möglichen Forderungen ist in sämtlichen nachfolgenden Schreiben der vormaligen Geschäftsführerin nicht mehr konkretisiert worden. Gleiches gilt für den über Jahre angekündigten möglichen Verkauf von Geschäftsanteilen. Auch in den Schreiben der beiden Betreuer sind Angaben hierzu nicht konkretisiert worden.Der Sohn der vormaligen Geschäftsführerin und (ausweislich der im Register niedergelegten Gesellschafterliste) alleinige Gesellschafter hat mit Schreiben vom 24.12.2020 mitgeteilt, dass er beschlossen habe, die GmbH wieder aufzubauen. Es solle Anfang 2021 eine Gesellschafterversammlung stattfinden, es solle dann ein neuer Geschäftsführer bestellt werden. Dem Alleingesellschafter wurde eine beantragte Fristverlängerung bis 30.04.2021 bewilligt. Auf die gerichtliche Anfrage vom 10.05.2021 hat dieser nicht mehr reagiert. Bis heute ist ein neuer Geschäftsführer nicht bestellt worden, so dass die Gesellschaft führungslos ist. Zusammenfassend muss daher davon ausgegangen werden, dass die Gesellschaft seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr geschäftstätig ist und seit vielen Jahren nicht mehr über Vermögen verfügt. Die Voraussetzungen für eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit liegen daher vor. Der Widerspruch vom 22.05.2017 ist daher gemäß §§ 394 Abs. 3, 393 Abs. 3 S. 1 FamFG zurückzuweisen.III.Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 395 Abs. 3, 393 Abs. 4 FamFG.Die Festsetzung des Geschäftswerts folgt aus § 36 Abs. 1 GNotKG.

Historie 2

04.09.2021
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 03.09.2021

29.07.2021
Registervorgang

Löschungsankündigung 29.07.2021