HRB 10006: MICROS Systems Holding GmbH, Neuss, Europadamm 2 - 6, 41460 Neuss. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rolandstraße 44, 40476 Düsseldorf.
HRB 10006: MICROS Systems Holding GmbH, Neuss, Europadamm 2 - 6, 41460 Neuss. Bestellt als Geschäftsführer: Herrmann, Ralf Dieter, Miesbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Walder, Stephen, Berkshire / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10006: MICROS Systems Holding GmbH, Neuss, Europadamm 2 - 6, 41460 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaufman, Gary C., Maryland/USA; Niroomand, Kaweh, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
MICROS Systems Holding GmbH, Neuss (Europadamm 2 - 6, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22. Februar 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22. Februar 2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22. Februar 2005 mit der Fidelio Nextware Gesellschaft für Softwareentwicklungs GmbH mit Sitz in Neuss (AG Neuss HRB 10008) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MICROS Systems Holding GmbH, Neuss (Europadamm 2 - 6, 41460 Neuss). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22. Februar 2005 und durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der MICROS-FIDELIO Software Deutschland GmbH mit Sitz in Neuss, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 8689 vom22. Februar 2005 hat die letztgenannte Gesellschaft aufgrund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 22. Februar 2005 ihren Geschäftsanteil an der FIDELIO Nextware Gesellschaft für Softwareentwicklung mbH, Neuss (AG Neuss HRB 10008) im Nennwert von DM 100.500,00 im Wege der Abspaltung gem. § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG auf die Gesellschaft übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.