HRB 39054: MICUS Management Consulting GmbH, Düsseldorf, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 39054: MICUS Management Consulting GmbH, Düsseldorf, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlungen der MICUS Strategieberatung GmbH und MICUS Public Administration GmbH vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens, die Vermögensgegenstände des Bürobereichs Düsseldorf, hinsichtlich der zugehörigen Forderungen jedoch nur bzgl. des anteiligen Liquiditätsüberschusses sowie das Tool Breitbandwert, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung auf die MICUS Strategieberatung GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 73927) und einen weiteren Teil ihres Vermögens, die Vermögensgegenstände des Bürobereichs Berlin, hinsichtlich der zugehörigen Forderungen jedoch nur bzgl. des anteiligen Liquiditätsüberschusses sowie das Tool ProMIC, auf die MICUS Public Administration GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 163928 B) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
HRB 39054: MICUS Management Consulting GmbH, Düsseldorf, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlungen der MICUS Strategieberatung GmbH und MICUS Public Administration GmbH vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens, die Vermögensgegenstände des Bürobereichs Düsseldorf, hinsichtlich der zugehörigen Forderungen jedoch nur bzgl. des anteiligen Liquiditätsüberschusses sowie das Tool Breitbandwert, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die MICUS Strategieberatung GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 73927) und einen weiteren Teil ihres Vermögens, die Vermögensgegenstände des Bürobereichs Berlin, hinsichtlich der zugehörigen Forderungen jedoch nur bzgl. des anteiligen Liquiditätsüberschusses sowie das Tool ProMIC, auf die MICUS Public Administration GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 163928 B) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 39054: MICUS Management Consulting GmbH, Düsseldorf, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Konext GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 68446) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MICUS Management Consulting GmbH, Düsseldorf, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Konext GmbH mit Sitz in Jena (AG Jena, HRB 503040) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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