HRB 18467: BSP Personalagentur GmbH, Kirkel, Amselweg 8, 66459 Kirkel. Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), 4 (Stammkapital), 7 (Geschäftsführung), 8 (Gesellschafterversammlung), 10 (Jahresabschluss und Gewinnverteilung), 11 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Sitzverlegung nach Homburg beschlossen. Neue Firma: MID-line Consulting GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Seiler, Norbert, Kirkel, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dörr, Pascal, Homburg, * ‒.‒.‒‒; Seiler, Christian, Homburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Neuer Sitz: Homburg. Geschäftsanschrift: Mainzer Straße 75, 66424 Homburg.
BSP Personalagentur GmbH, Kirkel, Amselweg 8, 66459 Kirkel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2009. Geschäftsanschrift: Amselweg 8, 66459 Kirkel. Die Erbringung von Serviceleistungen auf dem Gebiet des Personalwesens, das gewerbsmäßige Verleihen von Arbeitnehmern, die Personalvermittlung, Durchführung der Entgeltabrechnung für fremde Unternehmen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Seiler, Norbert, Kirkel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BSP Personalagentur OHG, Kirkel (Amtsgericht Saarbrücken HRA 10699) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.11.2009. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.