HRA 200506:MIH Medizinisches Implantatzentrum Hannover Richard-Wagner-Straße GmbH & Co. KG, Hannover, Richard-Wagner-Str. 28, 30177 Hannover.Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
MIH Medizinisches Implantatzentrum Hannover Richard-Wagner-Straße GmbH & Co. KG, Hannover, Richard-Wagner-Str. 28, 30177 Hannover. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: DIG Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 201372), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
MIH Medizinisches Implantatzentrum Hannover Richard-Wagner-Straße GmbH & Co. KG, Hannover (Richard-Wagner-Str. 28, 30177 Hannover, Betreiben eines medizinischen Implantatzentrums in der Richard-Wagner-Str. 28). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: DIG Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 201372). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DIG Geschäftsführungs GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 200135) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.