MIK Managementgesellschaft für Industriebeteiligungen mbH, Leverkusen, (Am Falkenberg 24, 51381 Leverkusen).Die Verschmelzung mit der übernehmenden Creas AG ist am 31.07.2009 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MIK Managementgesellschaft für Industriebeteiligungen mbH, Leverkusen, (Am Falkenberg 24, 51381 Leverkusen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 05.02.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.05.2009 mit der Creas AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) (Öffentlichkeitsregister von Liechtenstein (FL-0002.305.676-7) verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam.
MIK Managementgesellschaft für Industriebeteiligungen mbH, Leverkusen, Am Falkenberg 24, 51381 Leverkusen.Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan eingereicht worden. An der Verschmelzung ist als übertragende Gesellschaft beteiligt die MIK Managementgesellschaft für Industriebeteiligungen mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Leverkusen; als aufnehmende Gesellschaft die Creas AG, eine Aktiengesellschaft nach liechtensteinischem Recht mit dem Sitz in Vaduz. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 56564. Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Öffentlichkeitsregister von Liechtenstein - Hauptregister - unter der Registernummer FL-0002.305.676-7. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen MIK Managementgesellschaft für Industriebeteiligungen mbH ergeben sich aus § 122 j UmwG: (1) Unterliegt die übernehmende oder neue Gesellschaft nicht dem deutschen Recht, ist den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. (2) Das Recht auf Sicherheitsleistung nach Absatz 1 steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der MIK Managementgesellschaft für Industriebeteiligungen mbH unter der Adresse MIK Managementgesellschaft für Industriebeteiligungen mbH, Am Falkenberg 24, 51381 Leverkusen anzumelden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden liechtensteinischen Creas AG ergeben sich aus Art. 351 i des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts. Danach ist den Gläubigem der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung durch die Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, zu diesem Zweck melden. Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie nachweisen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung erfolgt in den liechtensteinischen Landeszeitungen. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Creas AG unter folgender Adresse: Creas AG c/o LLB Treuhand Aktiengesellschaft, Mitteldorf 1, 9490 Vaduz (Liechtenstein) anzumelden. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderungen dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistungen spätestens 6 Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in den liechtensteinischen Landeszeitungen gefordert werden muss. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter sowohl der übernehmenden Creas AG, als auch der übertragenden MIK Managementgesellschaft für Industriebeteiligungen mbH können kostenlos unter folgender Adresse eingeholt werden: MIK Managementgesellschaft für Industriebeteiligungen mbH Am Falkenberg 24 51381 Leverkusen.
MIK Managementgesellschaft für Industriebeteiligungen mbH, Leverkusen (Am Falkenberg 24, 51381 Leverkusen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Hannover (bisher Amtsgericht Hannover HRB 60317) nach Leverkusen beschlossen. Gegenstand: das Halten von Gesellschaftsbeteiligungen sowie die Übernahme der Geschäftsbesorgung für Kapitalfonds in Form der Wahrnehmung von Managementfunktionen im Rahmen der Fonds-Unternehmensberatung sowie der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Stammkapital: 2.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kopp, Norbert, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.