MILANGOGLAS GmbH, Sennfeld (August-Borsig-Straße 4, 97526 Sennfeld). Die Verschmelzung wurde am 13.9.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Schweinfurt HRB 3611).
MILANGOGLAS GmbH, Sennfeld (August-Borsig-Straße 4, 97526 Sennfeld). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.5.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der EVG Glas- und Bautechnik Sennfeld GmbH mit dem Sitz in Sennfeld (Amtsgericht Schweinfurt HRB 3611) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.