MILCHWERKE ODER-SPREE GmbH, Beeskow, Münsterstraße 31, 48351 Everswinkel. Die Verschmelzung ist mit der am 05.10.2011 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Tostedt, HRB 203044) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
MILCHWERKE ODER-SPREE GmbH, Beeskow, Münsterstraße 31, 48351 Everswinkel. Geschäftsanschrift:; Münsterstraße 31, 48351 Everswinkel. Geschäftsführer: Janshen, Rolf, * ‒.‒.‒‒, Schortens; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Voss, Sönke, * ‒.‒.‒‒, Everswinkel; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
MILCHWERKE ODER-SPREE GmbH, Beeskow, Münsterstraße 31, 48351 Everswinkel. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die DMK Deutsches Milchkontor GmbH mit Sitz in Zeven, Amtsgericht Tostedt, HRB 203044, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
MILCHWERKE ODER-SPREE GmbH, Beeskow, Münsterstraße 31, 48351 Everswinkel. Nicht mehr Geschäftsführer: Große Frie, Albert.
MILCHWERKE ODER-SPREE GmbH, Beeskow, Fürstenwalder Straße 14, 15848 Beeskow. Geschäftsanschrift: Fürstenwalder Straße 14, 15848 Beeskow. Der mit der Humana Milchunion eG mit Sitz in Everswinkel (Amtsgericht Münster, GnR 407; zuvor Amtsgericht Warendorf, GnR 158) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung vom 17.12.2008 mit Wirkung zum 31.12.2008 aufgehoben. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 26.08.2009 mit der Humana Milchindustrie GmbH mit Sitz in Everswinkel (Amtsgericht Münster, HRB 9566), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 27.08.2009 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.