MIM Software GmbH, Dresden, (Freiberger Straße 39, 01067 Dresden).Die Verschmelzung wurde am 04.08.2008 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MIM Software GmbH, Dresden (Freiberger Straße 39, 01067 Dresden). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Dynavisions GmbH mit dem Sitz in Stockdorf (Amtsgericht München HRB 151172) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
MIM Software GmbH, Dresden (Freiberger Straße 39, 01067 Dresden). Die Mount10 GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 23439) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
MIM Software GmbH, Dresden (Freiberger Straße 39, 01067 Dresden). Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50,00 EUR auf 75.050,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Mount10 GmbH mit dem Sitz in Dresden und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 75.050,00 EUR.
MIM Software GmbH, Dresden (Freiberger Straße 39, 01067 Dresden). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Knapp, Adrian, Luzern/Schweiz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Niesert, Thomas, Bergisch-Gladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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