HRA 201070: MINGERS Hotel und Restaurant e.K., Neuharlingersiel, Am Hafen West 1-2, 26427 Neuharlingersiel. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG eingetragen.
HRA 201070: MINGERS Hotel und Restaurant e.K., Neuharlingersiel, Am Hafen West 1-2, 26427 Neuharlingersiel. Das Registergericht beabsichtigt vorstehende Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 3 Monate ab Veröffentlichung festgesetzt.
MINGERS Hotel und Restaurant e.K., Neuharlingersiel, Am Hafen West 1-2, 26427 Neuharlingersiel.(Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Hotel- und Gastronomieunternehmens.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Am Hafen West 1-2, 26427 Neuharlingersiel. Die Inhaberin handelt allein. Inhaberin: Mingers, Alexandra, Neuharlingersiel, * ‒.‒.‒‒. Entstanden im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung der MINGERS Hotel und Restaurant GmbH mit Sitz in Neuharlingersiel (Amtsgericht Aurich, HRB 1856) auf das Vermögen der Alleingesellschafterin Alexandra Mingers aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.