HRA 10678: MIP Immobilien OHG, Rohrdorf, Sperberstr. 10, 83101 Rohrdorf. Die Firma ist erloschen.
HRA 10678: MIP Immobilien OHG, Rohrdorf, Sperberstr. 10, 83101 Rohrdorf. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Eingetreten: Liquidator: Maier, Gerhard, Rohrdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Bull Capital GmbH, Rohrdorf (Amtsgericht Traunstein HRB 13737), von der Vertretung ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
MIP Immobilien OHG, Rohrdorf, Sperberstr. 10, 83101 Rohrdorf. (Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen sowie die Durchführung und Vorbereitung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrecht, sowie die Durchführung und Vorbereitung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Sperberstr. 10, 83101 Rohrdorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bull Capital GmbH, Rohrdorf (AG Traunstein HRB 13737), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Legat, Stefan, München, * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MIP Immobilien GmbH mit dem Sitz in Rohrdorf (Amtsgericht Traunstein HRB 19418). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.