MIR Musikverlag GmbH, Neuss, Gladbacher Str. 407b, 41460 Neuss. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
MIR Musikverlag GmbH, Neuss, Gladbacher Str. 407b, 41460 Neuss.Ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Gladbacher Str. 407b, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 31. März 2009 aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Bogakan, Murat, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Ciftehan, Servet, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
MIR Musikverlag GmbH, Neuss (Gladbacher Straße 407b, 41460 Neuss). Nicht mehr Geschäftsführer: Köroglu, Cem, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Bogakan, Murat, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
MIR-Musikverlag GmbH, Düsseldorf (Gladbacher Str. 407b, 41460 Neuss). Der Sitz ist nach Neuss (jetzt Amtsgericht Neuss, HRB 14147) verlegt.
MIR Musikverlag GmbH, Neuss (Gladbacher Str. 407b, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 06. Februar 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher AG Düsseldorf HRB 40393) nach Neuss beschlossen. Gegenstand: Produktion und der Vertrieb von orientalischen Musikwerken sowie der Betrieb einer Konzertagentur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Köroglu, Cem, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ceylan, Süleyman, Köln, * ‒.‒.‒‒.