HRB 13221 NP: MIRON Immobilien GmbH, Oranienburg, Einsteinufer 57, 10587 Berlin. Geschäftsanschrift: Einsteinufer 57, 10587 Berlin
HRB 13221 NP: MIRON Immobilien GmbH, Oranienburg, Julius-Leber-Straße 4, 16515 Oranienburg. Geschäftsanschrift: Julius-Leber-Straße 4, 16515 Oranienburg. Gegenstand: Der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung und Vermietung eigener Immobilien. Kapital: 250.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Miron, Anna, geb. Strauch, * ‒.‒.‒‒, Oranienburg, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Miron, Vasile, * ‒.‒.‒‒, Oranienburg, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 15.12.2020. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MIRON Immobilien OHG mit Sitz in Oranienburg (Amtsgericht Neuruppin, HRA 3405) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 15.12.2020.
HRA 3405 NP: MIRON Immobilien OHG, Oranienburg, Julius-Leber-Straße 4, 16515 Oranienburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die MIRON Immobilien GmbH mit Sitz in Oranienburg (Amtsgericht Neuuruppin, HRB 13221 NP) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.