HRB 190687 B: MIS Software GmbH, Berlin, Giesensdorfer Straße 29, 12207 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Giesensdorfer Straße 29, 12207 Berlin
HRB 190687 B: MIS Software GmbH, Berlin, Schloßstraße 50, 12165 Berlin. Firma: MIS Software GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Schloßstraße 50, 12165 Berlin; Gegenstand: das Erbringen von Leistungen auf dem Gebiet der Datennetztechnik, der Erstellung von Software sowie verwandte Geschäfte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: 1. Wolff, Christian, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.10.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Ausgliederung des unter der Firma MIS Software Inhaber Christian Wolff e.K. geändert in Christian Wolff e.K. EDV-Sachverständiger vom Inhaber Christian Wolff geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 53594 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 10.10.2017. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgen Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.