HRB 16514: MIT Management-Individual-Training GmbH, Osnabrück, Niedersachsenstraße 11 a, c/o Steuerbüro Selker, 49074 Osnabrück. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 16514: MIT Management-Individual-Training GmbH, Osnabrück, Peiner Str. 7, 49084 Osnabrück. Änderung zur Geschäftsanschrift: Niedersachsenstraße 11 a, c/o Steuerbüro Selker, 49074 Osnabrück.
HRB 16514: MIT Management-Individual-Training GmbH, Osnabrück, Peiner Str. 7, 49084 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Pöppe, Maria, Kauffrau, Lemförde; Pöppe, Joachim, Osnabrück. Bestellt als Liquidator: Rolfsen, Ludger, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2015 aufgelöst.
MIT Management-Individual-Training GmbH, Osnabrück, Peiner Str. 7, 49084 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2009/ 22.10.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 25.11.2009 mit der S.I.R. Sozialer Service in der Region GmbH mit Sitz in Altenburg (Amtsgericht Jena HRB 206655) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
MIT Management-Individual-Training GmbH, Osnabrück, Peiner Str. 7, 49084 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2009/22.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der S.I.R. Sozialer Service in der Region GmbH, Altenburg (Amtsgericht Jena HRB 206655) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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