Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
c)
Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung
von Beteiligungen und
beteiligungsähnlichen Rechten an anderen
Unternehmen im In- und Ausland; Erwerb
und Vermietung von eigenen Immobilien;
Forschung, Entwicklung und Produktion auf
dem Gebiet des Leichtbaus und der
Luftfahrt |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2025 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des
Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
31.03.2025
Zurmühl |
HRB 26762: MITEB GmbH, Mittweida, Bahnhofstraße 67, 09648 Mittweida. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2022 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Großweitzschen. Änderung der Geschäftsanschrift: Gärtitzer Straße 1, 04720 Großweitzschen. Neuer Gegenstand: Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an anderen Unternehmen im In- und Ausland, Erwerb und Vermietung von eigenen Immobilien, Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, insbesondere auf dem Gebiet des Leichtbaus.
HRB 26762: MITEB GmbH, Mittweida, Bahnhofstraße 67, 09648 Mittweida. Die 1. Beteiligungsgesellschaft MITEB GmbH mit Sitz in Mittweida (Amtsgericht Chemnitz HRB 27032) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
MITEB GmbH, Mittweida, Bahnhofstraße 67, 09648 Mittweida. Die Abspaltung wurde am 01.12.2011 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.
MITEB GmbH, Mittweida, Bahnhofstraße 67, 09648 Mittweida. Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme eines Teils des Vermögens als Ganzes der IMA Materialforschung und Anwendungstechnik GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden Amtsgericht Dresden HRB 5995) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 02.11.2011 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens als Gesamtheit von der IMA Materialforschung und Anwendungstechnik GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 5995) übernommen.Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung der Abspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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