MITEC Gesellschaft für mittelständige Informationstechnologie mbH, Heusweiler, Am Wasserturm 5, 66265 Heusweiler. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
MITEC Gesellschaft für mittelständige Informationstechnologie mbH, Heusweiler, Am Wasserturm 5, 66265 Heusweiler. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken, Registergericht, Mainzer Straße 178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
MITEC Gesellschaft für mittelständige Informationstechnologie mbH, Heusweiler, Am Wasserturm 5, 66265 Heusweiler. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG berichtigt, nun: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Amtsgericht Saarbrücken 110 IN 64/12) mangels Masse aufgelöst.