HRA 202397: MITHRAS Holding GmbH & Co. KG, Dersum, Industriestraße 1, 26906 Dersum. Die Firma ist erloschen.
HRA 202397:MITHRAS Holding GmbH & Co. KG, Dersum, Industriestraße 1, 26906 Dersum.Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Liquidator: Ross, Heinz-Hermann, Dersum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
MITHRAS Holding GmbH & Co. KG, Dersum, Industriestraße 1, 26906 Dersum. (Gegenstand: Halten von Patenten und Patentrechten, sowie Beteiligungen an Unternehmen für die Entwicklung, Planung und Realisierung von solarthermischen Kraftwerken zur Energiegewinnung in Form von elektrischen Strom und Kälte sowie zur Meerwasserentsalzung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriestraße 1, 26906 Dersum. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: MITHRAS Holding Beteiligungs GmbH, Dersum (Amtsgericht Osnabrück HRB 204221), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MITHRAS Anlagenbau GmbH, Dersum (Amtsgericht Osnabrück HRB 202156) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.06.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.