Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Erbringung von Dienstleistungen
für den Einzel- und Großhandel mit Waren
verschiedener Art, überwiegend
Lebensmittel. |
|
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen. |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
13.12.2023
Frankenberger |
HRB 244827: MIX GmbH Lebensmittelhandel, Herrenberg, Hertzstraße 3/1, 71083 Herrenberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Schwarzwaldstraße 99, 71083 Herrenberg.
HRB 244827:MIX GmbH Lebensmittelhandel, Herrenberg, Hertzstraße 3/1, 71083 Herrenberg.Nicht mehr Geschäftsführer: Steinhauer, Arthur, Stelle, * ‒.‒.‒‒. Erteilt: Einzelprokura: Steinhauer, Arthur, Stelle, * ‒.‒.‒‒.
HRB 244827:MIX GmbH Lebensmittelhandel, Herrenberg, Hertzstraße 3/1, 71083 Herrenberg.Bestellt als Geschäftsführer: Steinhauer, Arthur, Stelle, * ‒.‒.‒‒.
MIX GmbH Lebensmittelhandel, Herrenberg (Hertzstr. 3/1, 71083 Herrenberg). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.02.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MIX GmbH", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 246106) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen