MIZ Services GmbH, WiIhelmshaven (Am Vögenteich 23, 18057 Rostock). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Rostock, HRA 2756) am 23.04.2008 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
MIZ Services GmbH, WiIhelmshaven (Am Vögenteich 23, 18057 Rostock). Prokura erloschen: Hinz, Bodo, Jever, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.03.2008 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die MIZ Services GmbH & Co.KG mit Sitz in Rostock umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.