Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

MJF Gelehrtenschutz gGmbH, Hamburg (HRB 145570)

Firmendaten

Anschrift
c/o mensching plus GmbH
Großer Burstah 45
20457 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2017
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 145570
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die MJF Gelehrtenschutz gGmbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 145570 verzeichnet. Nach der Gründung am 07.02.2017 hat die MJF Gelehrtenschutz gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO. 2. die Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO. 3. die Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO. 4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. 5. die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO. 6. die Förderung der Kriminalprävention § 52 Abs. 2 Nr. 20 AO. 7. Förderung des Sports § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO. 8. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. die Unterstützung von Wissenschaftlern, die sich Gefahren für Leib und Leben und für ihre berufliche Existenz ausgesetzt sehen oder vor kurzem vor solchen Gefahren aus ihren Heimatländern oder Aufenthaltsländern geflüchtet sind. Diesen Personen soll ein Forschungsstipendium für eine Lehr- und Forschungsstelle an einer staatlichen oder staatlich-anerkannten Hochschule des Landes Baden-Württemberg oder einer in Baden-Württemberg befindlichen außeruniversitären Forschungseinrichtung vermittelt werden. Zudem erhalten die geförderten Personen finanzielle Unterstützung. 2. die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen, insbesondere durch die schulische Bildung und die Eröffnung beruflicher Perspektiven. Dies soll unter anderem durch Bereitstellung von Nachhilfeangeboten oder die Vergabe von Studienstipendien oder durch sonstige Finanzierung von Projekten und Programmen umgesetzt werden. Zudem soll die Teilnahme von Jugendlichen an Programmen zur beruflichen Bildung, zur beruflichen Rehabilitation und zu ergänzenden Maßnahmen zur Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt finanziell unterstützt werden. 3. Geld- oder Sachspenden für kulturelle Einrichtungen wie z.B. Theater und Museen sowie die Förderung von kulturellen Veranstaltungen wie Kunstausstellungen und Konzerte. 4. Geld- oder Sachspenden an Fördervereine, Studentenwerke, Volkshochschulen und Volksbildungsvereine sowie an Einrichtungen, die Jugendlichen bei dem Kampf gegen Spiel- oder Drogensucht behilflich sind. 5. Geld- oder Sachspenden für die Errichtung von Aktivräumen für junge Menschen und die Förderung der schulischen Bildung und der beruflichen Perspektiven. 6. die Ausweitung des Angebots zur körperlichen Ertüchtigung der Bevölkerung. Dies soll durch die Schaffung oder Finanzierung von öffentlich zugänglichen Sportanlagen, beispielsweise Outdoor-Fitness-Parks oder Trimm-Dich-Pfaden, umgesetzt werden. Ferner soll die Errichtung und Instandhaltung von Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche, z.B. Spielplätze und Sportstätten, einschließlich der Beschaffung von Spielgeräten und Ausstattungsgegenständen, finanziell unterstützt werden. 7. die Verbesserung der örtlichen Lebensqualität in Heidelberg, wie z.B. durch finanzielle Unterstützung wichtiger Kulturgüter, wie Theater, Museen und denkmalgeschützter Kunst- und Bauwerke, um das bekannte Stadtbild von Heidelberg zu erhalten und zu erweitern. (4) Es wird außerdem vom Gesellschaftszweck umfasst, wenn geförderte Personen anstelle einer Forschungsstelle in einer akademischen Einrichtung für ihe wissenschaftliche Tätigkeit einen gleichwertigen Geldbetrag direkt ausbezahlt bekommen. (5) Ein weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwirklichung der in Zifffer (2) dieser Satzung genannten Zwecke. 1. Zur Verwirklichung der Zweckverwirklichungsmaßnahmen darf die Gesellschaft Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) einschalten oder einer anderen Körperschaft oder einer juristischen Person des öffenlichen Rechts nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO Mittel weitergeben. Die Zuwendungen von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 2. Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft oder an eine Hilfsperson erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich - spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres - einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die MJF Gelehrtenschutz gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.03.2022)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 6

Calendar 04.03.2022
Berichtigung

HRB 145570: MJF Gelehrtenschutz gGmbH, Hamburg, Großer Burstah 45, c/o mensching plus GmbH, 20457 Hamburg. Berichtigt, nun: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO. 2. die Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO. 3. die Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO. 4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. 5. die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO. 6. die Förderung der Kriminalprävention § 52 Abs. 2 Nr. 20 AO. 7. Förderung des Sports § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO. 8. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. die Unterstützung von Wissenschaftlern, die sich Gefahren für Leib und Leben und für ihre berufliche Existenz ausgesetzt sehen oder vor kurzem vor solchen Gefahren aus ihren Heimatländern oder Aufenthaltsländern geflüchtet sind. Diesen Personen soll ein Forschungsstipendium für eine Lehr- und Forschungsstelle an einer staatlichen oder staatlich-anerkannten Hochschule des Landes Baden-Württemberg oder einer in Baden-Württemberg befindlichen außeruniversitären Forschungseinrichtung vermittelt werden. Zudem erhalten die geförderten Personen finanzielle Unterstützung. 2. die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen, insbesondere durch die schulische Bildung und die Eröffnung beruflicher Perspektiven. Dies soll unter anderem durch Bereitstellung von Nachhilfeangeboten oder die Vergabe von Studienstipendien oder durch sonstige Finanzierung von Projekten und Programmen umgesetzt werden. Zudem soll die Teilnahme von Jugendlichen an Programmen zur beruflichen Bildung, zur beruflichen Rehabilitation und zu ergänzenden Maßnahmen zur Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt finanziell unterstützt werden. 3. Geld- oder Sachspenden für kulturelle Einrichtungen wie z.B. Theater und Museen sowie die Förderung von kulturellen Veranstaltungen wie Kunstausstellungen und Konzerte. 4. Geld- oder Sachspenden an Fördervereine, Studentenwerke, Volkshochschulen und Volksbildungsvereine sowie an Einrichtungen, die Jugendlichen bei dem Kampf gegen Spiel- oder Drogensucht behilflich sind. 5. Geld- oder Sachspenden für die Errichtung von Aktivräumen für junge Menschen und die Förderung der schulischen Bildung und der beruflichen Perspektiven. 6. die Ausweitung des Angebots zur körperlichen Ertüchtigung der Bevölkerung. Dies soll durch die Schaffung oder Finanzierung von öffentlich zugänglichen Sportanlagen, beispielsweise Outdoor-Fitness-Parks oder Trimm-Dich-Pfaden, umgesetzt werden. Ferner soll die Errichtung und Instandhaltung von Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche, z.B. Spielplätze und Sportstätten, einschließlich der Beschaffung von Spielgeräten und Ausstattungsgegenständen, finanziell unterstützt werden. 7. die Verbesserung der örtlichen Lebensqualität in Heidelberg, wie z.B. durch finanzielle Unterstützung wichtiger Kulturgüter, wie Theater, Museen und denkmalgeschützter Kunst- und Bauwerke, um das bekannte Stadtbild von Heidelberg zu erhalten und zu erweitern. (4) Es wird außerdem vom Gesellschaftszweck umfasst, wenn geförderte Personen anstelle einer Forschungsstelle in einer akademischen Einrichtung für ihe wissenschaftliche Tätigkeit einen gleichwertigen Geldbetrag direkt ausbezahlt bekommen. (5) Ein weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwirklichung der in Zifffer (2) dieser Satzung genannten Zwecke. 1. Zur Durchführung der Zweckverwirklichungsmaßnahmen darf die Gesellschaft Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) einschalten oder einer anderen Körperschaft oder einer juristischen Person des öffenlichen Rechts nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO Mittel weitergeben. Die Zuwendungen von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 2. Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft oder an eine Hilfsperson erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich - spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres - einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt.

Calendar 25.02.2022
Veränderung

HRB 145570: MJF Gelehrtenschutz gGmbH, Hamburg, Großer Burstah 45, c/o mensching plus GmbH, 20457 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO. 2. die Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO. 3. die Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO. 4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. 5. die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO. 6. die Förderung der Kriminalprävention § 52 Abs. 2 Nr. 20 AO. 7. Förderung des Sports § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO. 8. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. die Unterstützung von Wissenschaftlern, die sich Gefahren für Leib und Leben und für ihre berufliche Existenz ausgesetzt sehen oder vor kurzem vor solchen Gefahren aus ihren Heimatländern oder Aufenthaltsländern geflüchtet sind. Diesen Personen soll ein Forschungsstipendium für eine Lehr- und Forschungsstelle an einer staatlichen oder staatlich-anerkannten Hochschule des Landes Baden-Württemberg oder einer in Baden-Württemberg befindlichen außeruniversitären Forschungseinrichtung vermittelt werden. Zudem erhalten die geförderten Personen finanzielle Unterstützung. 2. die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen, insbesondere durch die schulische Bildung und die Eröffnung beruflicher Perspektiven. Dies soll unter anderem durch Bereitstellung von Nachhilfeangeboten oder die Vergabe von Studienstipendien oder durch sonstige Finanzierung von Projekten und Programmen umgesetzt werden. Zudem soll die Teilnahme von Jugendlichen an Programmen zur beruflichen Bildung, zur beruflichen Rehabilitation und zu ergänzenden Maßnahmen zur Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt finanziell unterstützt werden. 3. Geld- oder Sachspenden für kulturelle Einrichtungen wie z.B. Theater und Museen sowie die Förderung von kulturellen Veranstaltungen wie Kunstausstellungen und Konzerte. 4. Geld- oder Sachspenden an Fördervereine, Studentenwerke, Volkshochschulen und Volksbildungsvereine sowie an Einrichtungen, die Jugendlichen bei dem Kampf gegen Spiel- oder Drogensucht behilflich sind. 5. Geld- oder Sachspenden für die Errichtung von Aktivräumen für junge Menschen und die Förderung der schulischen Bildung und der beruflichen Perspektiven. 6. die Ausweitung des Angebots zur körperlichen Ertüchtigung der Bevölkerung. Dies soll durch die Schaffung oder Finanzierung von öffentlich zugänglichen Sportanlagen, beispielsweise Outdoor-Fitness-Parks oder Trimm-Dich-Pfaden, umgesetzt werden. Ferner soll die Errichtung und Instandhaltung von Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche, z.B. Spielplätze und Sportstätten, einschließlich der Beschaffung von Spielgeräten und Ausstattungsgegenständen, finanziell unterstützt werden. 7. die Verbesserung der örtlichen Lebensqualität in Heidelberg, wie z.B. durch finanzielle Unterstützung wichtiger Kulturgüter, wie Theater, Museen und denkmalgeschützter Kunst- und Bauwerke, um das bekannte Stadtbild von Heidelberg zu erhalten und zu erweitern. (4) Es wird außerdem vom Gesellschaftszweck umfasst, wenn geförderte Personen anstelle einer Forschungsstelle in einer akademischen Einrichtung für ihe wissenschaftliche Tätigkeit einen gleichwertigen Geldbetrag direkt ausbezahlt bekommen. (5) Ein weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwirklichung der in Zifffer (2) dieser Satzung genannten Zwecke. 1. Zur Verwirklichung der Zweckverwirklichungsmaßnahmen darf die Gesellschaft Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) einschalten oder einer anderen Körperschaft oder einer juristischen Person des öffenlichen Rechts nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO Mittel weitergeben. Die Zuwendungen von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 2. Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft oder an eine Hilfsperson erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich - spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres - einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt.

Calendar 24.01.2019
Veränderung

HRB 145570: MJF Gelehrtenschutz gGmbH, Hamburg, Großer Burstah 45, c/o mensching plus GmbH, 20457 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO und die Hilfe für Flüchtlinge gem. § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Unterstützung von Wissenschaftlern, die sich Gefahren für Leib und Leben und für ihre berufliche Existenz ausgesetzt sehen oder vor kurzem vor solchen Gefahren aus ihren Heimatländern oder Aufenthaltsländern geflüchtet sind. Diesen Personen soll ein Forschungsstipendium für eine Lehr- und Forschungsstelle an einer staatlichen oder staatlich-anerkannten Hochschule des Landes Baden-Württemberg oder einer in Baden-Württemberg befindlichen außeruniversitären Forschungseinrichtung vermittelt werden. (3) Es wird außerdem vom Gesellschaftszweck umfasst, wenn geförderte Personen anstelle einer Forschungsstelle in einer akademischen Einrichtung für ihe wissenschaftliche Tätigkeit einen gleichwertigen Geldbetrag direkt ausbezahlt bekommen.

Calendar 12.12.2017
Veränderung

HRB 145570: MJF Gelehrtenschutz gGmbH, Hamburg, Großer Burstah 45, c/o mensching plus GmbH, 20457 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Petzold, Heiko Wolf-Dietrich Walter, Rösrath, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 22.05.2017
Veränderung

HRB 145570: MJF Gelehrtenschutz gGmbH, Hamburg, Großer Burstah 45, 20457 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Großer Burstah 45, c/o mensching plus GmbH, 20457 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Lundin Rothschild, Susanna Bella, Stockholm / Schweden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App

Jetzt Paket buchen

Historie 3

12.12.2017
Entscheideränderung
22.05.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Susanna Bella Lundin Rothschild
Geschäftsführer

15.03.2017
Entscheideränderung
Registervorgang

Neueintragung 15.03.2017