MK Metallfolien GmbH, Hagen (Volmarsteiner Straße 1 - 9, 58089 Hagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MK Metallfolien GmbH am 12.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MK Metallfolien GmbH, Hagen (Volmarsteiner Straße 1 - 9, 58089 Hagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.11.2007 mit der MK Metallfolien GmbH (vormals: DISKUS Zweihundertneunundsiebzigste Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH) mit Sitz in Hagen (vormals: Frankfurt am Main) (Amtsgericht Hagen, HRB 7778 (vormals: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 80362) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.