HRA 11662: MK Service GmbH & Co. KG, Bernau a. Chiemsee, Hochfellnstr. 11, 83233 Bernau a. Chiemsee. Sitz verlegt, nun: Aschau i. Chiemgau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Engerndorfer Str. 2, 83229 Aschau i. Chiemgau. Firmendaten geändert bezüglich Sitz, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: MK Service Verwaltungs GmbH, Aschau i. Chiemgau (Amtsgericht Traunstein HRB 23901), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 23901: MK Service Verwaltungs GmbH, Bernau a. Chiemsee, Hochfellnstr. 11, 83233 Bernau a. Chiemsee. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2015 hat die Änderung der §§ 1 Abs.2 (Sitz) und 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Aschau i. Chiemgau. Geschäftsanschrift: Engerndorfer Str. 2, 83229 Aschau i. Chiemgau.
HRA 11662: MK Service GmbH & Co. KG, Bernau a. Chiemsee, Hochfellnstr. 11, 83233 Bernau a. Chiemsee.
HRB 23901: MK Service Verwaltungs GmbH, Bernau a. Chiemsee, Hochfellnstr. 11, 83233 Bernau a. Chiemsee. Bestellt: Geschäftsführer: Podlech, Christoph, Aschau i. Chiemgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kalbe, Michael, Bernau a. Chiemsee, * ‒.‒.‒‒.
HRA 11662:MK Service GmbH & Co. KG, Bernau a. Chiemsee, Hochfellnstr. 11, 83233 Bernau a. Chiemsee.Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Anspaltungs- und Übernahmeplan vom 10.08.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2015 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag Teile des Vermögens ( nämlich den Teilbetrieb "Service") von der MK Bad & Pflegesysteme GmbH mit dem Sitz in Bernau a. Chiemsee (Amtsgericht Traunstein HRB 19120) übernommen. Die Abspaltung wurde wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 18.08.2015. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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