HRB 1742: MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH, Mannheim, N 1, 1, 68161 Mannheim. Die Gesellschaft hat am 30.03.2021 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 1742: MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH, Mannheim, N 1, 1, 68161 Mannheim. Die Gesellschaft hat am 18.11.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 1742: MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH, Mannheim, N 1, 1, 68161 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "Stadt Mannheim" auf 138.270.001,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 138.270.001,00 EUR. Die Gebietskörperschaft "Stadt Mannheim" hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.09.2019 mit Nachtrag vom 15.01.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.05.2019, 24.09.2019 und 15.01.2020 den Regiebetrieb "Betriebsaufspaltung" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.