MKD Verwaltungs GmbH, Mönchengladbach, Düsseldorfer Straße 114, 41238 Mönchengladbach.Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 19.01.2010 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MKD Verwaltungs GmbH, Mönchengladbach, Düsseldorfer Straße 114, 41238 Mönchengladbach.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Ralf Peter Hoffmann, handelnd unter der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach (HRA 4357) eingetragenen Firma MKD Kurierdienst e.K. mit Sitz in Mönchengladbach verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MKD Verwaltungs GmbH, Mönchengladbach, Düsseldorfer Straße 114, 41238 Mönchengladbach.Geschäftsanschrift: Düsseldorfer Straße 114, 41238 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Hat die Gesellschaft nur einen Liquidator, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft mehrere Liquidatoren, so wird sie durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Einzelnen Liquidatoren kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung auch dann Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt werden, wenn mehrere Liquidatoren bestellt sind. Einzelnen Liquidatoren kann ferner Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB durch Beschluss der Gesellschafterversammlung erteilt werden. Nicht mehr Geschäftsführer nunmehr bestellt als Liquidator: Hoffmann, Ralf Peter, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.