HRB 95403:MKM Merkur Kreativ Media GmbH, München, Paul-Heyse-Straße 2-4, 80336 München.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Munich Online GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 130707) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MKM Merkur Kreativ Media GmbH, München, Paul-Heyse-Straße 2-4, 80336 München. Bestellt: Geschäftsführer: Leitgeb, Mayumi, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
MKM Merkur Kreativ Media GmbH, München, Paul-Heyse-Straße 2-4, 80336 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Günther, Uwe, Gräfelfing, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Schöningh, Daniel, Gräfelfing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
MKM Merkur Kreativ Media GmbH, München, Paul-Heyse-Straße 2-4, 80336 München. Die eyeP.tv Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 174736) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MKM Merkur Kreativ Media GmbH, München, Paul-Heyse-Straße 2-4, 80336 München. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 21.02.2002 mit der Münchener Zeitungsverlag GmbH & Co.KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 11981) ist durch Aufhebung zum 31.12.2010 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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