Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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Prokura erloschen:
Kapp, Yvonne, Jettingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.08.2023
Berlinghof |
HRB 722521: MKRU Beteiligungs GmbH, Herrenberg, Horber Straße 78, 71083 Herrenberg. Einzelprokura: Kapp, Yvonne, Jettingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 722521: MKRU Beteiligungs GmbH, Herrenberg, Horber Straße 78, 71083 Herrenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 7.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 35.000,00 EUR.
HRB 722521: MKRU Beteiligungs GmbH, Herrenberg, Wengertweg 47, 71083 Herrenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 Abs. 1 und 2 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Horber Straße 78, 71083 Herrenberg.
MKRU Beteiligungs GmbH, Herrenberg, Wengertweg 47, 71083 Herrenberg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.05.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MKRU UG (haftungsbeschränkt)", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 736339) Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
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