Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Pallaswiesenstraße 172, 64293 Darmstadt |
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a)
18.09.2023
Andres
b)
Fall 8 |
6 |
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b)
Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Ebert, Eike, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Toebe, Hans-Joachim, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.03.2023
Pullmann
b)
Fall 7 |
MLV Markenzeichen- und Lizenzverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Darmstadt, Oberstraße 11 a, 64297 Darmstadt. Geschäftsanschrift: Rößlerstraße 94, 64293 Darmstadt.
MLV Markenzeichen- und Lizenzverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Darmstadt, Oberstraße 11 a, 64297 Darmstadt.Geschäftsanschrift: Oberstraße 11 a, 64297 Darmstadt. Nicht mehr Geschäftsführerin: Klotz, Stefanie, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Ebert, Eike, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
MLV Markenzeichen- und Lizenzverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Darmstadt, (Oberstraße 11 a, 64297 Darmstadt).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Glysolid-GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 7153) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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