HRB 205739: MM Wohnbau GmbH, Ludwigsburg, Schwieberdinger Straße 72, 71636 Ludwigsburg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des gemeinsamen Verschmelzungsplans vom 28.10.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.10.2021 bzw. 13.12.2021 die "Indura B.V.", Amsterdam / Niederlande (Kamer van Koophandel Nr. 33043345)" verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 205739: MM Wohnbau GmbH, Ludwigsburg, Schwieberdinger Straße 72, 71636 Ludwigsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2021 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435,41 EUR erhöht. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2021 zum Zwecke der Verschmelzung mit "Indura B.V. besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid", Amsterdam, Niederlande, (Kamer van Koophandel Nr. 33043345) um weitere 4.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR.
HRB 205739: MM Wohnbau GmbH, Ludwigsburg, Schwieberdinger Straße 72, 71636 Ludwigsburg. Die Gesellschaft hat am 02.11.2021 den gemeinschaftlichen Verschmelzungsplan vom 28.10.2021 zwischen der Indura B.V., einer Kapitalgesellschaft niederländischen Rechts in der Rechtsform einer besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (wirtschaftlich vergleichbar mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister bei der Kamer van Koophandel unter der Nummer 33043345 (Geschäftsanschrift: Veersedijk 59, unit 9, 3341 LL Hendrik-Ido-Ambacht, Niederlande), als übertragende Gesellschaft und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der Indura B.V auf die MM Wohnbau GmbH (Verschmelzung durch Aufnahme) zum Handelsregister eingereicht. Die Verschmelzung wird wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das für die MM Wohnbau GmbH zuständige Handelsregister. Verschmelzungsstichtag ist der 1. Januar 2021, 0 Uhr. Die Geschäftsführer der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft haben am 28.10.2021 einen gemeinschaftlichen Verschmelzungsplan für die grenzüberschreitende Verschmelzung aufgestellt (UR Nr. 4439/2021-R des Notars Prof. Dr. Thomas Reith mit Amtssitz in Stuttgart). Angaben nach § 122d Satz 2 UmwG: Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: Übertragende Gesellschaft: Firma: Indura B.V. Sitz: Amsterdam, Niederlande Rechtsform: besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (wirtschaftlich vergleichbar mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts) Übernehmende Gesellschaft: Firma: MM Wohnbau GmbH Sitz: Ludwigsburg Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung: Übertragende Gesellschaft: Kamer van Koophandel, Registernummer 33043345 Übernehmende Gesellschaft: Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, HRB 205739 Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern: Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen. Minderheitsgesellschafter sind an der Verschmelzung nicht beteiligt. Die Alleingesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft ist die Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft. Aufgrund dessen besteht kein Bedürfnis für die Bestimmung von Bedingungen der Ausübung von Rechten durch Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern: Gläubiger der übertragenden Gesellschaft:Gemäß § 13 EU-VerschG, kann jeder Gläubiger der Indura B.V. innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Gemeinsamen Verschmelzungsplanes von der Indura B.V. Sicherheit in Höhe seiner Forderung verlangen. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Verschmelzungsbescheinigung nach § 14 Abs. 3 EU-VerschG darf erst ausgestellt werden, wenn allen Gläubigern, die nach § 13 Abs. 1 EU-VerschG einen Anspruch auf Sicherheitsleistung haben, eine angemessene Sicherheit geleistet wurde, und sichergestellt ist, dass den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten gleichwertige Rechte gewährt werden. Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft: Da die übernehmende Gesellschaft eine deutsche Gesellschaft ist, sind die Bestimmungen zum Gläubigerschutz nach § 13 EU-VerschG nicht anwendbar. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können jedoch nach § 122a Abs. 2, 22 UmwG binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Gesellschaft ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die übernehmende Gesellschaft ist dann verpflichtet, ihnen Sicherheit zu leisten, soweit die Gläubiger nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft, die mangels Fälligkeit ihrer Ansprüche nicht Befriedigung verlangen können und deren Ansprüche durch die Verschmelzung gefährdet werden, können Sicherheitsleistung verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gläubiger glaubhaft machen kann, dass die Erfüllung der Forderung durch die Verschmelzung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz der übernehmenden Gesellschaft ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs. Ansprüche sind unmittelbar gegenüber der übernehmenden Gesellschaft unter deren inländischen Geschäftsanschrift: Schwieberdinger Straße 72, 71636 Ludwigsburg, Bundesrepublik Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft gefordert werden muss. Unter den nachfolgenden Anschriften können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über die Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Unter folgenden Adressen können Gläubiger sowie Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft kostenfrei Informationen zu den Bedingungen der Ausübung ihrer Rechte einholen: Indura B.V., Veersedijk 59, unit 9 3341 LL Hendrik-Ido-Ambacht, Niederlande sowie MM Wohnbau GmbH Schwieberdinger Straße 72, 71636 Ludwigsburg, Deutschland
HRB 205739: MM Wohnbau GmbH, Ludwigsburg, Rheinlandstraße 10, 71636 Ludwigsburg. Neue Geschäftsanschrift: Schwieberdinger Straße 72, 71636 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Fuchs, Ulrich, Lichtenstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der zwischen der Gesellschaft und der "MM Immobiliengesellschaft mbH & Co. KG", Ludwigsburg (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 202275) am 01.12.1993 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde geändert. Die Gesellschafterversammlungen haben der Änderung am 20.11.2019 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 205739: MM Wohnbau GmbH, Ludwigsburg, Rheinlandstraße 10, 71636 Ludwigsburg. Lfd. Nr. 1 Spalte 6 von Amts wegen berichtigt: Gesellschaftsvertrag vom 08.09.1977 mit Änderung; zuletzt geändert am 30.09.1999.