HRB 201466: MMC technologies GmbH, Belm, Bremer Str. 111, 49191 Belm. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
MMC technologies GmbH, Lienen (Bremer Str. 111, 49191 Belm). Der Sitz ist nach Belm (jetzt AG Osnabrück HRB 201466 ) verlegt.
MMC technologies GmbH, Belm (Bremer Str. 111, 49191 Belm). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2007 mit Änderung vom 30.08.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Lienen (bisher AG Steinfurt HRB 7745 ) nach Belm beschlossen. Gegenstand: Vertrieb / Import / Export von technischen Bauteilen aus Metallen und Holz sowie High-tech-Bauelementen aller Art (Hardware) und dazu notwendigen Steuerungsprogrammen (Software). Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Musch, Guido, Lienen, * ‒.‒.‒‒.
MMC technologies GmbH, Lienen (Westerbecker Damm 8, 49536 Lienen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2007 mit Änderung vom 30.08.2007. Gegenstand: Vertrieb / Import / Export von technischen Bauteilen aus Metallen und Holz sowie High-tech-Bauelementen aller Art (Hardware) und dazu notwendigen Steuerungsprogrammen (Software). Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Musch, Guido, geb. Elixmann, Lienen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MMC technologies GmbH & Co. KG, Lienen (AG Steinfurt HRA 5215) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2007 und 30.08.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.