HRB 7321: MMT Micro Mechatronic Technologies GmbH, Siegen, Eiserfelder Straße 316, 57080 Siegen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 7321: MMT Micro Mechatronic Technologies GmbH, Siegen, Eiserfelder Straße 316, 57080 Siegen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt.
MMT Micro Mechatronic Technologies GmbH, Siegen, Eiserfelder Straße 316, 57080 Siegen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 177/10) vom 01.09.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
MMT Micro Mechatronic Technologies GmbH, Siegen, (Eiserfelder Strasse 316, 57080 Siegen).Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Naeve, Gavin, Netphen, * ‒.‒.‒‒.
wivcon Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Olpe (Eiserfelder Strasse 316, 57080 Siegen). Die Gesellschafterversammlung vom 23. März 2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Sitzverlegung von Olpe nach Siegen beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist ferner geändert worden in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 15 (Verfügung über Geschäftsanteile). Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 31. Mai 2006 wurde die Firma erneut geändert und § 1 (Firma, Sitz) nochmals neu gefasst. Neue Firma: MMT Micro Mechatronic Technologies GmbH. Neuer Sitz: Siegen. Neuer Unternehmensgegenstand: Das Auffinden, Entwickeln und industrielle Vermarkten von Microsystem-Techniken. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte und Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.