HRB 8124: MOGUNTIA-WERKE Gewürzindustrie GmbH, Mainz, Nikolaus-Kopernikus-Straße 1, 55129 Mainz. Prokuren erloschen: Dimitrijevic, Danijela, Kufstein (Österreich), * ‒.‒.‒‒; Joeris, Heinz, Grödig (Österreich), * ‒.‒.‒‒; Krug, René, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Der mit der MOGUNTIA FOOD GROUP GmbH (vormals GV-S Lebensmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 8815) am 19.07.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Eintragung der Verschmelzung beendet. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MOGUNTIA-WERKE Gewürzindustrie GmbH, Georgsmarienhütte, (vormals: Indasia Gewürzwerk GmbH) am 16.09.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 8124: MOGUNTIA-WERKE Gewürzindustrie GmbH, Mainz, Nikolaus-Kopernikus-Straße 1, 55129 Mainz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.07.2020 mit der Indasia Gewürzwerk GmbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück, HRB 110320) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8124: MOGUNTIA-WERKE Gewürzindustrie GmbH, Mainz, Nikolaus-Kopernikus-Straße 1, 55129 Mainz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dimitrijevic, Danijela, Kufstein/Österreich, * ‒.‒.‒‒; Joeris, Heinz, Grödig/Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8124: MOGUNTIA-WERKE Gewürzindustrie GmbH, Mainz, Nikolaus-Kopernikus-Straße 1, 55129 Mainz. Prokura erloschen: Schmitz, Helga, geb. Süß, Koblenz, * ‒.‒.‒‒.
MOGUNTIA-WERKE Gewürzindustrie GmbH, Mainz, Nikolaus-Kopernikus-Straße 1, 55129 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Juretko, Arnold, Dinkelsbühl, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Krug, René, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Batz, Jürgen, Mainz, * ‒.‒.‒‒.
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