MONDI Licencing GmbH, Aschheim, Landkreis München (Otto-Hahn-Str. 2, 85609 Aschheim). Die Verschmelzung wurde am 31.08.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 78828).
MONDI Licencing GmbH, Aschheim, Landkreis München (Otto-Hahn-Str. 2, 85609 Aschheim). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2004 mit Nachtrag vom 21.04.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der MONDI GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Aschheim (Amtsgericht München HRA 78828)verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.