HRB 84357 B: MOORE STEPHENS RBS Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Rankestraße 21, 10789 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 28.09.2016 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hamburg, HRA 114496) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 84357 B: MOORE STEPHENS RBS Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Rankestraße 21, 10789 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRA 114496) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 84357 B: MOORE STEPHENS RBS Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Rankestraße 21, 10789 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Gesellschaft hat gemäß § 61 UmwG einen Entwurf eines Verschmelzungsvertrags vom 08.08.2016 zum Register eingereicht.
MOORE STEPHENS RÖVERBRÖNNER Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Rankestraße 21, 10789 Berlin. Firma: MOORE STEPHENS RBS Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Rankestraße 21, 10789 Berlin Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.05.2011 ist die Satzung geändert in § 1 (Firma)..
MOORE STEPHENS RÖVERBRÖNNER Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)..
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