MOORE STEPHENS Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim (Rennershofstr. 8, 68163 Mannheim). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 12.01.2011 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 711021) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Formwechsel ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des Rechtsträgers neuer Rechtsform wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Mannheim
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