HRB 92015: MORE FOR LESS GmbH, Frankfurt am Main, Niddastr. 63, 60329 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Ehrlich, Lior David, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
HRB 92015:MORE FOR LESS GmbH, Frankfurt am Main, Rossmarkt 15a, 60311 Frankfurt am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Niddastr. 63, 60329 Frankfurt am Main.
MORE FOR LESS GmbH, Frankfurt am Main, Rossmarkt 15a, 60311 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2011 mit Änderung vom 20.09.2011. Geschäftsanschrift: Rossmarkt 15a, 60311 Frankfurt am Main. Gegenstand: Im- und Export sowie der Groß- und Einzelhandel von Waren aller Art für den täglichen Bedarf. Ausgenommen hiervon sind leicht verderbliche Waren sowie Geschäfte, die einer besonderen Genehmigung bedürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ehrlich, Lior David, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Urseanu, Alexandru-Carol, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der More for less OHG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 46539). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.